Betreuungsverfügung - BVWE

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Die Betreuungsverfügung


Mit einer Betreuungsverfügung kann eine persönliche und selbstbestimmte Vorsorge getroffen werden, für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur in Kraft tritt, wenn es tatsächlich erforderlich ist.

Das Betreuungsverfahren wird bei Erforderlichkeit durch das zuständige Amtsgericht aufgenommen und die Führung der Betreuung auch durch dieses kontrolliert. Diese Kontrolle ist eine Absicherung, dass im Interesse des Betroffenen gehandelt wird, welches bei der Vorsorgevollmacht nicht gegeben ist.

Die Betreuungsverfügung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, sie muss nicht handschriftlich verfasst werden.

Sie sollte im Bundeszentralregister für Vollmachten in Berlin hinterlegt sein.

Hinweis: Bundesnotarkammer Berlin

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